Samtgemeinde Rodenberg
Der Samtgemeindedirektor
Rodenberg, 18.03.2021
Rathaus
Amtsstr. 5
Bekanntmachung mit Übersichtskarte
Flächennutzungsplan 53. Änderung „Lauenau Ortsmitte“
Aufstellungsbeschluss
Die Samtgemeinde Rodenberg hat die 53. Änderung des Flächennutzungsplanes „Lauenau Ortsmitte“ beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) bekanntgegeben.
Räumlicher Geltungsbereich
Der Geltungsbereich liegt in der Gemarkung Lauenau, Flur 02 und umfasst 1,00 ha. Er umfasst die Flächen südlich der Straße „Im Scheunenfeld“ und westlich der Straße „Am Markt“ und ist aus dem beigefügten Übersichtsplan zu ersehen.
Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte 1:1.000 (im Original), Landesamt für Geoinformation und Landesentwicklung (LGLN) – Katasteramt Rinteln
Beteiligung der Öffentlichkeit
Frist verlängert: Der Vorentwurf der 53. Änderung des Flächennutzungsplanes „Lauenau Ortsmitte“ liegt zur Information über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung in der Zeit vom 29.03.2021 bis zum 07.05.2021 öffentlich im Rathaus aus und wird im Internet unter rodenberg.de/tabelle_bauleitplanverfahren ➜ , gem. § 3 Abs. 1 BauGB veröffentlicht. Personen, die keinen Zugang zum Internet haben, können die Unterlagen telefonisch unter 05723/705-64 oder 05723/705-0 anfordern.
Während der Auslegungsfrist können Anregungen und Stellungnahmen abgegeben werden.
Hinweise zum Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. c und e EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und § 3 Niedersächsisches Datenschutzgesetz (NDSG).
Der Samtgemeindebürgermeister
in Vertretung
(Jacobs)
Quelle: Bekanntmachungen – Schaumburger Wochenblatt Seite 13 – 20./21. März 2021 – Auslegungsfrist und Internetseite fehlerhaft – Text im Original:
Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Vorentwurf der 53. Änderung des Flächennutzungsplanes “Lauenau Ortsmitte“ liegt zur Information über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung in der Zeit vom 29.03.2020 bis zum 29.04.2020 öffentlich im Rathaus aus und wird im Internet unter www.rodenberg.de/bauleitplanverfahren, gem. § 3 Abs. 1 BauGB veröffentlicht. Personen, die keinen Zugang zum Internet haben, können die Unterlagen telefonisch unter 05723/705-64 oder 05723/705-0 anfordern.