Wahlen

Was hat sich verändert?

Wahlkampf 2021

Im Jahre 1928 verteilt die SPD Wahlkampfseife mit der Aufschrift „Wählt SPD“. Eine damals neue Werbemethode. Heute decken viele Parteien die Wähler mit ihren giveaways ein. Das Ergebnis ist gleich geblieben. Statt eines Wahlkampfkommentars, das nach 93 Jahren immer noch top aktuelle „Seifenlied“ von Ernst Busch:

Wir haben unsre Brüder
mit Wahlkampfseife bedacht.
Das tun wir das nächste Mal wieder;
es hat sich bezahlt gemacht.

Wir schlagen Schaum.
Wir seifen ein.
Wir waschen unsre Hände
Wieder rein.

Wir haben ihn gebilligt
den großen heiligen Krieg.
Wir haben Kredite bewilligt,
weil unser Gewissen schwieg…


Kommunalwahl 2021 – So wurde gewählt:

Samtgemeinde Rodenberg


Landkreis Schaumburg


Wahl des Samtgemeindebürgermeisters 2021

Sieben Fragen an die Kandidaten

Wie sich in der Vergangenheit gezeigt hat, wurden wichtige Projekte ohne Information und/oder Beteiligung der Bürger in Lauenau realisiert. Das führte auch zu unbefriedigenden Ergebnissen. Es wurde von Fall zu Fall ohne weiterführende Überlegungen geplant. Das kann sich Lauenau bei den aktuellen Herausforderungen nicht mehr leisten.

Am 12. September wählen wir einen neuen Samtgemeinde­bürgermeister. Mit der Informationsplattform zur Wahlentscheidung möchte pro LAUENAU den Kandidaten Gelegenheit geben, ihre fachlichen und politischen Ziele darzustellen. Dieses Forum ist als Entscheidungshilfe für uns Wählerinnen und Wähler eingerichtet. Denn wir entscheiden, wer in den nächsten Jahren die Richtlinien der Verwaltung bestimmen soll. Deshalb haben wir sieben Fragen an die beiden Kandidaten gestellt.

Rathaus Rodenberg – Tortuosa, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons

Heiko Monden

Beruf: Finanzbeamter
Geburtsjahr: 1977
Wohnort: Auhagen *

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1.) Alle wichtigen Themen, wurden ausschließlich im nicht öffentlichen Verwaltungsausschuss, mit der sicheren 4:1 Mehrheit der SPD/CDU behandelt und entschieden. Bürgerinformation fand praktisch nur im Verkünden der Beschlüsse statt, Bürgerbeteiligung war ausgeschlossen. Die Niedersächsische Kommunalverfassung sieht die Ernennung von Bürgervertretern gem. § 71 (7) NKomVG vor. Neben den gewählten Abgeordneten können andere Personen mitwirken, zum Beispiel Mitglieder von kommunalen Beiräten. In vielen Gemeinden ist das bereits übliche Praxis.

Wie stehen Sie zur Abschaffung des Verwaltungsausschusses und zur Ernennung von beratenden Bürgervertretern?

Ich kann mir nicht vorstellen, dass alle wichtigen Themen ausschließlich im Verwaltungsausschuss (VA) entschieden werden.

Ich halte den VA für sehr wichtig. Insbesondere Personal- und Grundstücksangelegenheiten gehören nicht in die Öffentlichkeit. Die Sitzungen des VA sind für alle Ratsmitglieder, des entsprechenden Rates, für den Besuch und zum Zuhören offen. Wenn es keinen VA geben würde, müssten erheblich mehr Ratssitzungen stattfinden. Dies ist gerade für ehrenamtliche Ratsmitglieder eine schwierige Situation.

Ich bin für Transparenz. Insofern habe ich auch nichts gegen Bürgervertreter. Dies sollte der Rat in seiner konstituierenden Sitzung entscheiden.

2.) Im Gegensatz zu den meisten Bundesländern hat Niedersachsen kein Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Fragen der Bürger an die Verwaltung sind nur dann zwingend zu beantworten, wenn es sich um Bundesangelegenheiten handelt.

Wie werden Sie mit diesem Defizit umgehen und in welchen Fällen werden Sie die Verwaltung anweisen, Fragen von Bürgern vollumfänglich zu beantworten?

Zunächst liegt das IFG in der Zuständigkeit des Landes Niedersachsen. Die SPD ist ein Befürworter des IFG. Ich bin für Transparenz soweit keine gesetzlichen oder datenschutzrechtlichen Gründe dem entgegen stehen.

3.) Im August 2020 hat der angebliche “Zusammenbruch der Trinkwasserversorgung” Lauenau überregional und sogar weltweit zu zweifelhafter Berühmtheit verholfen. Die Ursache für den Lieferengpass lag höchstwahrscheinlich im enormen Wasserverbrauch des EDEKA-Zentrallagers. Mit der XOX Gebäck GmbH wurde nun ein weiterer Großabnehmer in Lauenau angesiedelt.

Wie stellen Sie sich in Zukunft die Zusammenarbeit unseres Eigenbetriebs mit dem Wasserverband Nordschaumburg vor?

Inwieweit Gewerbebetriebe verantwortlich sind, kann ich nicht beantworten. Mir fehlen bislang noch die kompletten Einblicke in die Eigenbetriebe. Ich kann mir allerdings eine Kooperation mit dem Wasserverband Nordschaumburg gut vorstellen.

4.) Das Mineralbad Lauenau ist ein wesentlicher Bestandteil der sommerlichen Freizeitgestaltung für Bürger aller Altersgruppen von den frühen Morgenstunden bis in den Abend. Es gibt Bestrebungen die bislang im Eigentum der Samtgemeinde befindlichen zwei Freibäder in das Eigentum der Einzelgemeinden zu überführen. Für beide Bäder besteht erheblicher Sanierungsbedarf und zudem eine personelle Unterbesetzung. Im Mineralbad Lauenau hat der Mangel an Aufsichtspersonal bereits zu partiellen Schließungen des Badebetriebs geführt.

Was werden Sie tun, um diesen Mangel abzustellen und die Bäder in einen technisch modernen Stand zu versetzen?

Zunächst mal muss die Samtgemeinde Rodenberg den Übergang der Freibäder von der Samtgemeinde an den Flecken vorbereiten. Hier sind sicherlich intensive Gespräche zu führen. Anschließend muss der Samtgemeinderat dem Übergang zustimmen. Danach müssen Planungen für die Modernisierung und Sanierung vorbereitet werden. In Abhängigkeit von möglichen Förderprogrammen, kann ich mir gut eine Kombination von erneuerbaren Energien vorstellen. Vielleicht ist auch eine interessante Förderung in Bezug auf die Wasserstoffregion Schaumburg möglich.

5.) Im Bereich des Flecken Lauenau sind umfangreiche Neubausiedlungen und Gewerbeansiedlungen entstanden. Die dazugehörigen Kompensationsflächen stehen zum Teil seit über 20 Jahren aus oder wurden nur in minimalem Umfang umgesetzt. Neben der gesetzlichen Verpflichtung wären sinnvolle Maßnahmen für den Natur- und Artenschutz i.S. des NLWKN wünschenswert.

Wie würden Sie auf die Einzelgemeinden zur Umsetzung von naturschutzgerechten Ausgleichsflächen einwirken?

Die Schaffung von Ausgleichsflächen liegt im Bereich der Gemeinden. Die Maßnahmen werden eng mit dem Landkreis Schaumburg abgestimmt und überwacht. Insofern kann ich die Aussage, dass Ausgleichsflächen ausstehen, nicht nachvollziehen. Die Umsetzung von Ausgleichsflächen ist meines Erachtens also zwingend notwendig.

6.) Lauenau blickt auf eine fast 1000 jährige Geschichte zurück. Seit 10 Jahren droht der Ort sein Gesicht zu verlieren. Wie schon beim Bau der Wohnanlage vor Schloss Schwedesdorf sind die gewachsenen urbanen Strukturen zu Gunsten einer irregulären Neubebauung aufgegeben worden. Die Ortsmitte des Flecken Lauenau wurde vor wenigen Wochen an die EDEKA-Holding verkauft und zwischen der Straße “Am Markt” und der “Coppenbrügger Landstraße” wird aktuell eine breite S-förmige Verbindungsstraße gebaut.

Wie beurteilen Sie die zukünftige Entwicklung der Ortsmitte von Lauenau?

Ich kann Ihre Aussage nicht nachvollziehen. Ich denke, dass Lauenau auf einem sehr guten Weg ist.

7.) Im Haushaltsjahr 2021 wird Lauenau lt. Haushaltssatzung Steuern und Zuweisungen in Höhe von fast 4,8 Millionen € einnehmen. Das ist vor allem das Ergebnis der umfangreichen Gewerbeansiedlungen. Allerdings hat der Flecken relativ wenig davon, denn tatsächlich verbleiben nur etwas mehr als 200 Tausend € im Haushalt der Gemeinde. Über 4,5 Millionen € sind als Umlagen für Landkreis, Samtgemeinde und Gewerbesteuer abzuführen. Es werden häufig Stimmen laut, die Samtgemeindeumlage zu erhöhen, obwohl nicht einmal 4,5 % der Einnahmen dort verbleiben, wo sie generiert werden.

Wie stehen Sie zu einer Erhöhung der Samtgemeindeumlage?

Zunächst muss der Haushalt (erst Samtgemeinde, dann Mitgliedsgemeinden) rechtzeitig aufgestellt werden. Dann wird sich das Ergebnis zeigen, erst dann lässt sich Näheres feststellen. Meines Erachtens muss man sich die Einnahmen anschauen, aber gleichzeitig auch die Ausgaben. Erst dann kann man über eine Erhöhung oder Senkung der Samtgemeindeumlage nachdenken.


Dr. Thomas Wolf

Beruf: Erster Stadtrat
Geburtsjahr: 1967
Wohnort: Barsinghausen *

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1.) Alle wichtigen Themen, wurden ausschließlich im nicht öffentlichen Verwaltungsausschuss, mit der sicheren 4:1 Mehrheit der SPD/CDU behandelt und entschieden. Bürgerinformation fand praktisch nur im Verkünden der Beschlüsse statt, Bürgerbeteiligung war ausgeschlossen. Die Niedersächsische Kommunalverfassung sieht die Ernennung von Bürgervertretern gem. § 71 (7) NKomVG vor. Neben den gewählten Abgeordneten können andere Personen mitwirken, zum Beispiel Mitglieder von kommunalen Beiräten. In vielen Gemeinden ist das bereits übliche Praxis.

Wie stehen Sie zur Abschaffung des Verwaltungsausschusses und zur Ernennung von beratenden Bürgervertretern?

Das sind zwei Fragen, einmal nach dem VA und einmal nach Bürgervertretern.

Zunächst zum VA:

Der VA ist kein „normaler“ Ausschuss wie z.B. ein Bauausschuss oder ein Sozialausschuss. Er ist vielmehr neben dem Hauptverwaltungsbeamten (HVB) und dem Rat das dritte Organ in der niedersächsischen Kommunalverfassung. Eine „Abschaffung“ ist also ohne Weiteres gar nicht möglich. Er ist grundsätzlich zuständig für alles, was nicht dem HVB als laufendes Geschäft der Verwaltung übertragen ist oder dem Rat ausdrücklich zugewiesen ist. Diese sog. „Lückenzuständigkeit“ kann sinnvoll sein. Nur in den Mitgliedsgemeinden von Samtgemeinden ist es ausnahmsweise möglich, dass der Rat mit Zweidrittelmehrheit beschließt, dass für die Dauer der Wahlperiode kein VA gebildet wird. Ein solches Verfahren wird derzeit in Hülsede bereits erfolgreich praktiziert.

In der Diskussion werden jedoch m.E. zwei Dinge miteinander vermischt, die es getrennt zu betrachten gilt. Zum einen die Frage nach der Sinnhaftigkeit eines VA und zum anderen das Bedürfnis der Öffentlichkeit, über wichtige Angelegenheiten auch öffentlich zu beraten und zu beschließen. Das muss man auseinanderhalten. Nichtöffentliche Sitzungen des VA haben einen guten Grund, nämlich ohne eine Beeinflussung von außen und vertraulich miteinander solche Angelegenheiten beraten zu können, für die Vertraulichkeit geboten ist. Das ist z.B. bei Personalangelegenheiten, Betriebsgeheimnissen oder Grundstücksgeschäften der Fall. Gleichwohl halte ich es für geboten, solche Angelegenheiten öffentlich zu beraten und zu beschließen, die von besonderem öffentlichen Interesse sind. In öffentlichen Sitzungen können dann auch Betroffene oder besonders sachverständige Personen noch einmal befragt werden. Die Öffentlichkeit kann nachvollziehen, wer in der Politik wie zu diesen wichtigen Angelegenheiten abgestimmt hat. Ich schlage deshalb vor, nicht den VA grundsätzlich abzuschaffen, sondern von der rechtlichen Möglichkeit Gebrauch zu machen, dass sich der Rat eine bestimmte Gruppe von Angelegenheiten, die von besonderem öffentlichen Interesse sind, durch eine Regelung in der Hauptsatzung zur Beratung und Beschlussfassung vorbehält. So ließe sich das aktuell in Lauenau vorhandene Beschlussverhältnis umkehren, sodass nicht mehr von 80 % im VA und 20 % im Rat, sondern 80 % der wichtigen Beschlüsse im öffentlich tagenden Rat gefasst und nur die tatsächlich gebotenen 20 % im VA entschieden werden.

Weiter zu den Bürgervertretern:

Die Berufung von besonderen Personen zu Mitgliedern eines Ausschusses halte ich immer dann für sinnvoll, wenn solche Personen entweder über besondere Expertise zum Aufgabenbereich des jeweiligen Ausschusses verfügen oder sie eine besondere Gruppe vertreten, deren Angelegenheiten im Ausschuss immer wieder verraten werden. Werden z.B. im Sozialausschuss regelmäßig Fragen der Jugendpflege oder Angelegenheiten von Senioren beraten, halte ich die Berufung von legitimierten Menschen in den Ausschuss für sinnvoll, auch und gerade, wenn sie z.B. in Jugend- oder Seniorenbeiräten organisiert sind. Auch für Elternvertreter in Kitas oder Schulen oder Vertretungen von Schülern selbst ist das der Fall. Die Grenze solch zusätzlicher Ausschussmitglieder liegt aber dort, wenn die Ratsmehrheit die demokratisch hergeleitete Ausschussbesetzung konterkariert. Hier gilt es also, in einem verantwortungsbewussten Miteinander besondere Interessen in die politische Beratung mit einzubinden, ohne die demokratischen Mehrheitsverhältnisse durch ergänzende Ausschussbesetzungen aufzulösen.

2.) Im Gegensatz zu den meisten Bundesländern hat Niedersachsen kein Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Fragen der Bürger an die Verwaltung sind nur dann zwingend zu beantworten, wenn es sich um Bundesangelegenheiten handelt.

Wie werden Sie mit diesem Defizit umgehen und in welchen Fällen werden Sie die Verwaltung anweisen, Fragen von Bürgern vollumfänglich zu beantworten?

Tatsächlich gibt es in Niedersachsen, anders als in anderen Bundesländern, kein allgemeines Recht auf Informationsfreiheit. Einzige gesetzliche Ausnahme für die Menschen in Niedersachsen ist das Umweltinformationsgesetz (UIG). Die Auskunftsrechte der einzelnen Ratsmitglieder oder die Beteiligten an besonderen Verwaltungsverfahren bleiben davon selbstverständlich unberührt. Sowohl in den Informationsfreiheitsgesetzen (IFG) der Länder als auch im UIG stößt ein solcher Anspruch jedoch immer dann an seine Grenzen, wenn es z.B. um den berechtigten Schutz personenbezogener Daten oder von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen geht. Eine Anweisung, sämtliche Fragen von Bürgern vollumfänglich zu beantworten, kann es deswegen nicht geben. Ich könnte mir aber gut vorstellen, nach dem Beispiel vergleichbarer Landesregelungen in anderen Bundesländern einen solchen allgemeinen Auskunftsanspruch für Angelegenheiten der Samtgemeinde oder auch der Mitgliedsgemeinden in Form einer besonderen Satzung zu regeln.

3.) Im August 2020 hat der angebliche “Zusammenbruch der Trinkwasserversorgung” Lauenau überregional und sogar weltweit zu zweifelhafter Berühmtheit verholfen. Die Ursache für den Lieferengpass lag höchstwahrscheinlich im enormen Wasserverbrauch des EDEKA-Zentrallagers. Mit der XOX Gebäck GmbH wurde nun ein weiterer Großabnehmer in Lauenau angesiedelt.

Wie stellen Sie sich in Zukunft die Zusammenarbeit unseres Eigenbetriebs mit dem Wasserverband Nordschaumburg vor?

Die Wasserversorgung in der Samtgemeinde Rodenberg wird in den räumlichen Bereichen durch unterschiedliche Wasserversorger sichergestellt. Die in Lauenau angesiedelten großen Logistikbetriebe werden vom Wasserverband Nordschaumburg (WV NSHG) versorgt. Ob der Wassermangel im vergangenen Sommer tatsächlich auf den Wasserverbrauch dieser Betriebe zurückzuführen war, lässt sich nicht mit Sicherheit feststellen. Auch für Rodenberg, Apelern und Pohle ist der WV Nordschaumburg der maßgebliche Wasserversorger, während Hülsede und Schmarrie vom Wasserbeschaffungsverband in Eimbeckhausen versorgt werden. Der Flecken Lauenau, die Ortsteile Altenhagen, Messenkamp und Feggendorf werden dagegen von eigenen Wasserquellen im Deister versorgt. Deswegen ist es m.E. gut und richtig, in Blumenhagen neben dem neuen, erst 2020 in Betrieb genommenen Brunnen, einen weiteren Tiefbrunnen zu erschließen, der aus einem anderen Wasserleiter als den beiden vorhandenen Brunnen gespeist wird und so dauerhaft zur Versorgungssicherheit der Menschen wenigstens mittelfristig beiträgt. Die Samtgemeinde Rodenberg hat die Bewirtschaftung der Trink- und Abwasserversorgung in einem besonderen Eigenbetrieb organisiert. Das ist gerade bei gebühren- und entgeltfinanzierten Einrichtungen durch sinnvoll und richtig. Während die kaufmännische Betriebsführung vom Eigenbetrieb der Samtgemeinde wahrgenommen wird, ist die technische Betriebsführung auf den WV Nordschaumburg übertragen.

Um jedoch die Trinkwasserversorgung für den gesamten Bereich der Samtgemeinde zu planen und zu bewirtschaften, ist ein regelmäßiger Austausch aller beteiligten Wasserversorger unerlässlich. Immerhin geht es für die Samtgemeinde Rodenberg insgesamt um ein Versorgungsvolumen von 900.000 Kubikmeter. Das gilt ganz besonders für das Miteinander in der kaufmännischen und technischen Betriebsführung des Eigenbetriebs. Hier hat es in der Vergangenheit offensichtlich Defizite gegeben, die ich gerne durch ein verbessertes Miteinander beheben möchte. Gerade eine langfristige Planung der Wasserversorgung ist angesichts der weiteren gemeindlichen, räumlichen Entwicklung, des Klimawandels und zunehmender Starkregenereignisse nur gemeinsam möglich.

4.) Das Mineralbad Lauenau ist ein wesentlicher Bestandteil der sommerlichen Freizeitgestaltung für Bürger aller Altersgruppen von den frühen Morgenstunden bis in den Abend. Es gibt Bestrebungen die bislang im Eigentum der Samtgemeinde befindlichen zwei Freibäder in das Eigentum der Einzelgemeinden zu überführen. Für beide Bäder besteht erheblicher Sanierungsbedarf und zudem eine personelle Unterbesetzung. Im Mineralbad Lauenau hat der Mangel an Aufsichtspersonal bereits zu partiellen Schließungen des Badebetriebs geführt.

Was werden Sie tun, um diesen Mangel abzustellen und die Bäder in einen technisch modernen Stand zu versetzen?

Dass es in der Samtgemeinde Rodenberg zwei beheizte Freibäder gibt, die lediglich ca. 6 km auseinander liegen, ist ein Ergebnis der kommunalen Neugliederung aus den siebziger Jahren. Beide Schwimmbäder sind seit den neunziger Jahren nicht mehr kontinuierlich gewartet und fortlaufend saniert worden, sodass sich in beiden Einrichtungen ein nicht unerheblicher Sanierungsstau ergeben hat. Auch wenn man angesichts schlechter Haushaltsentwicklungen schnell auf den Gedanken kommen könnte, sich von einem der beiden Freibäder zu lösen, haben mir die Vielzahl der Gespräche in der Samtgemeinde Rodenberg deutlich gemacht, welche Bedeutung diese Einrichtungen für die Menschen in der Samtgemeinde haben. Insoweit ist es zweitrangig, in wessen Trägerschaft die Freibäder betrieben werden, solange sie beide für die Menschen erhalten bleiben.

Während die Stadt Rodenberg und der Flecken Lauenau bereits beschlossen haben, jeweils „ihr“ Freibad von der Samtgemeinde zu übernehmen, steht ein solcher Beschluss auf Ebene der Samtgemeinde Rodenberg noch aus. Eine Übertragung der Trägerschaft macht m.E. jedoch nur dann Sinn, wenn damit auch die Betriebskosten einschließlich der Personalfragen auf den Flecken Lauenau und die Stadt Rodenberg übertragen werden. Wenn aber die technischen Betriebskosten die gleichen bleiben (und daran ändert sich ja durch den bloßen Eigentümerwechsel nichts) und auch das Personal weiter von der Samtgemeinde gestellt werden soll, sollte m.E. die Samtgemeinde auch weiterhin Träger beider Einrichtungen bleiben, um nicht zusätzliche Schnittstelen zu schaffen, die nicht nötig sind. Insoweit wäre die Samtgemeinde dann auch in der Verantwortung, die nötigen Sanierungsmaßnahmen vorzunehmen und für eine ausreichende Personalausstattung zu sorgen. Im Gegenzug muss die Samtgemeinde Rodenberg jedoch in der Lage versetzt werden, die so entstehenden Aufwendungen langfristig zu schultern. Das ist möglich, in dem die Samtgemeindeumlage für alle sechs Mitgliedsgemeinden entsprechend angepasst wird oder sich die beiden belegenen Kommunen bereit erklären, die bei ihnen einkalkulierten Kosten für eine Finanzierung der Freibäder auf Ebene der Samtgemeinde bereit zu stellen. Ohne eine entsprechende Gegenfinanzierung wird die Samtgemeinde diese Aufgabe jedenfalls nicht schultern können.

5.) Im Bereich des Flecken Lauenau sind umfangreiche Neubausiedlungen und Gewerbeansiedlungen entstanden. Die dazugehörigen Kompensationsflächen stehen zum Teil seit über 20 Jahren aus oder wurden nur in minimalem Umfang umgesetzt. Neben der gesetzlichen Verpflichtung wären sinnvolle Maßnahmen für den Natur- und Artenschutz i.S. des NLWKN wünschenswert.

Wie würden Sie auf die Einzelgemeinden zur Umsetzung von naturschutzgerechten Ausgleichsflächen einwirken?

Tatsächlich sind die naturrechtlich vorgeschriebenen Ausgleichsmaßnahmen für die Vielzahl der räumlichen Entwicklungsmaßnahmen in Lauenau bisher nicht vollständig umgesetzt worden. Dabei handelt es sich um rechtlich verbindliche Maßnahmen, die m.E. umgesetzt werden müssen. Bei der Vielzahl der betroffenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen wird eine sukzessive Umsetzung unvermeidbar sein. Dafür benötigt der Flecken Lauenau einen Plan, welche Maßnahmen er wann in welchem Zeitraum und durch welche konkreten Maßnahmen umsetzen wird. Gerne möchte ich dafür als Gemeindedirektor des Fleckens Lauenau die Verantwortung übernehmen.

Dieser Umstand macht jedoch zugleich deutlich, dass wir für die schöne Landschaft der Samtgemeinde Rodenberg ein gemeinsames Entwicklungskonzept brauchen, um die künftige Ausweisung von Wohn- und Gewerbegebieten, Art und Maß der Bebauung in den Mitgliedsgemeinden und die dafür erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen besser zu steuern. In den vielen Gesprächen, die ich bisher in der Samtgemeinde führen konnte, habe ich wahrgenommen, dass die Menschen eine ausgedehnte Siedlungsentwicklung im Deister-Sünteltal, vor allem im südlichen Bereich der Samtgemeinde Rodenberg ablehnen.

Durch die zunehmende Verknappung von Ackerland und potenziellen Wohnbauflächen müssen wir die Flächen, die noch zur Verfügung stehen, möglichst hochwertig überplanen und entwickeln. Wahrscheinlich ist es sogar besser, mit ökologisch wertvollen Biotopen entlang von Wasserläufen natürlichen Landschaftsflächen höhere Punktwerte für die Ausgleichsflächen zu erlangen als durch die bloße Umwandlung von zu erwerbenden Ackerflächen. Dafür sind jedoch aufwändige Gespräche mit Grundeigentümern nötig, die ich gerne gemeinsam mit dem Landkreis Schaumburg und die Mitgliedsgemeinden anstoßen möchte.

6.) Lauenau blickt auf eine fast 1000 jährige Geschichte zurück. Seit 10 Jahren droht der Ort sein Gesicht zu verlieren. Wie schon beim Bau der Wohnanlage vor Schloss Schwedesdorf sind die gewachsenen urbanen Strukturen zu Gunsten einer irregulären Neubebauung aufgegeben worden. Die Ortsmitte des Flecken Lauenau wurde vor wenigen Wochen an die EDEKA-Holding verkauft und zwischen der Straße “Am Markt” und der “Coppenbrügger Landstraße” wird aktuell eine breite S-förmige Verbindungsstraße gebaut.

Wie beurteilen Sie die zukünftige Entwicklung der Ortsmitte von Lauenau?

Tatsächlich musste ich erst auf die Suche gehen, um Schloss Schwedesdorf hinter der modernen Wohnanlage zu entdecken. Gleichwohl ist den politisch Verantwortlichen mit der Umwandlung des ehemaligen Casala-Geländes und der Plaza ein großes Meisterstück der Konversion mitten im Ortskern gelungen, um das viele Orte den Flecken Lauenau beneiden, und das zu Recht. Hinsichtlich des jetzt umgestalteten Ortskerns muss man m.E. zwei Dinge unterscheiden, die unterschiedliche Ansatzpunkte bieten:

Da ist zum einen der Neubau des EDEKA-Markts. Ich unterstütze diesen Neubau ausdrücklich, denn vielfach kann man andernorts beobachten, wie wichtig ein funktionierender Lebensmittelversorger für die innerstädtische Entwicklung ist. Nur mit Ein-Euro- und Handyshops lässt sich kein Leben in den Ortskern holen. Es ist jedoch Aufgabe von Politik und Verwaltung, dafür zu sorgen, dass sich ein solcher Hauptversorger harmonisch und nachhaltig in das Ortsbild einfügt. Das lässt sich z.B. durch eine angepasste Bau – und Fassadengestaltung erreichen.

Zum anderen ist die Verkehrsplanung ein wichtiges Element, um den Ortskern in Lauenau zu einem attraktiven Aufenthaltsraum zu gestalten. Dafür ist ein langsamer Autoverkehr und eine baulich attraktive Gestaltung der Verkehrsflächen von großer Bedeutung.
Hierfür gilt es einen angemessenen Ausgleich zwischen verkehrlichen Anforderungen herbeizuführen. Belange der Fußgänger und Radfahrer sind mit den Erfordernissen einer gewerblichen Erschließung des Casala-Geländes oder des durchfahrenden Lieferverkehrs abzuwägen. Gerade für solche komplexen Verkehrskonzepte ist die Einbindung der Menschen in Lauenau besonders wichtig. Die Instrumente eines strukturierten Bürgerdialogs gewährleisten nicht nur die Berücksichtigung aller berechtigten Interessen, sondern schafft zudem Akzeptanz für die transparent entwickelten Ergebnisse. Seit dem 07.08. ist der einschlägige Bebauungsplan öffentlich ausgelegt und bietet Gelegenheit, sich mit entsprechenden Stellungnahmen einzubringen. Ich schlage vor, das die Verwaltung die nun eingehenden Eingaben und deren Bewertung öffentlich vorstellt und diskutiert, bevor es zu einem feststellenden Beschluss im Rat kommt.

7.) Im Haushaltsjahr 2021 wird Lauenau lt. Haushaltssatzung Steuern und Zuweisungen in Höhe von fast 4,8 Millionen € einnehmen. Das ist vor allem das Ergebnis der umfangreichen Gewerbeansiedlungen. Allerdings hat der Flecken relativ wenig davon, denn tatsächlich verbleiben nur etwas mehr als 200 Tausend € im Haushalt der Gemeinde. Über 4,5 Millionen € sind als Umlagen für Landkreis, Samtgemeinde und Gewerbesteuer abzuführen. Es werden häufig Stimmen laut, die Samtgemeindeumlage zu erhöhen, obwohl nicht einmal 4,5 % der Einnahmen dort verbleiben, wo sie generiert werden.

Wie stehen Sie zu einer Erhöhung der Samtgemeindeumlage?

Das Budgetrecht ist das wichtigste Recht des Rates. Dem Chef im Rathaus obliegt es jedoch, der Politik einen Haushaltsentwurf vorzulegen, mit dem die pflichtigen Aufgaben und die vom Rat beschlossenen freiwilligen Aufgaben auskömmlich finanziert werden können. Das ist m.E. die größte Herausforderung, die ein Verwaltungschef zu meistern hat: Auf der einen Seite die Aufgabenerfüllung wirtschaftlich zu gewährleisten, ohne dabei die Handlungsfähigkeit der Mitgliedsgemeinden durch eine unangemessene Samtgemeindeumlage faktisch zu unterbinden. Dazu bieten sich grundsätzlich zwei Möglichkeiten:

Auf der Ausgabenseite sind die Handlungsmöglichkeiten durch tarifliche Bindung und feststehende oder vorgeschriebene Aufwendungen eher gering. Allein 36 % der Aufwendungen fließen in die Kinderbetreuung. Daran werde ich nicht rütteln! In Lauenau gibt es durch die Konversion des ehemaligen Casala-Geländes ein außergewöhnliches Maß an selbst bewirtschafteten Immobilien. Hier könnte ich mir vorstellen, dass eine Neustrukturierung oder Ausgliederung der Immobilienverwaltung zu sinkenden Aufwendungen führen würde.

Auf der Einnahmeseite kommen neben der Samtgemeindeumlage im Wesentlichen die Gestaltung öffentlich-rechtlicher Abgaben und eine wirtschaftliche Betätigung der Samtgemeinde in Betracht. Das aktuelle Haushaltsvolumen der Samtgemeinde beträgt knapp 16,8 Mio. Euro. Neben den Schlüsselzuweisungen des Landes von ca. 4,5 Mio. Euro stellt die Samtgemeindeumlage mit absolut 6,47 Mio. Euro und einem Anteil von 38,5 % am Haushaltsvolumen den größten Ertragsfaktor dar.

Ich halte grundsätzlich wenig davon, die sich ergebenden Defizite im Haushalt durch immer neue Kreditaufnahmen zu finanzieren. Eine solche Haushaltspolitik erfolgt auf Kosten nachfolgender Generationen und treibt die Samtgemeinde über kurz oder lang in die Haushaltssicherung. Eine solche Entwicklung will ich auf jeden Fall verhindern! Wer aber der Samtgemeinde immer neue Aufgaben zuweist, der muss auch die Konsequenz einer auskömmlichen Finanzierung mittragen. Das schließt in letzter Konsequenz auch die Erhöhung der Samtgemeindeumlage nicht aus. Als Samtgemeindebürgermeister gibt es deswegen nur einen Weg: Nur in einem konstruktives Miteinander der sechs Mitgliedsgemeinden, wo wir Aufgaben UND Finanzierungen der Samtgemeinde UND ihrer sechs Mitgliedsgemeinden gemeinsam erörtern, können wir die Haushalte in der Samtgemeinde Rodenberg transparent entwickeln!


*) Daten aus der Bekanntmachung der Wahlvorschläge für die Wahl des Samtgemeindebürgermeisters am 12. September 2021.