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Eine Zeitungsente* – Lauenau: Baugebiet am Volkspark vom Tisch

Am 26. November 2023 – 15:00 Uhr veröffentlichte sn-online einen Bericht mit dem Titel „Baugebiet am Lauenauer Volkspark ist vom Tisch“.

Am 28.11.2023 ist die Seite verschwunden.

*) Als Zeitungsente wird umgangssprachlich eine Falschmeldung in Zeitungen bezeichnet. Als „Zeitungsente“ bezeichnet man sowohl bewusste Fälschungen als auch Irrtümer (Wikipedia).


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Unkraut, Schotter und Pfützen!

Viele Monate zeigte sich die Ortsmitte von Lauenau in einem verwahrlosten Zustand.


Georg Reimann schreibt uns zur aktuellen Situation

Echte Sorge bereitet ihm die Sicherheit der Schulkinder. Er bedauert sehr, dass die Schaumburger Presse derartige Kritik nicht übernimmt, geschweige denn selbst thematisiert.

Kreuzung mit Lebensgefahr

Lauenau Am Markt Kreuzung ZOB

Aus zwei einfachen Straßeneinmündungen haben die verantwortlichen Verkehrsplaner eine gefährliche Kreuzung gemacht. Zu allem Überfluss wurde in diese verkehrsreichste Kreuzung Lauenaus auch noch der sog. ZOB eingebaut, der zweimal täglich als zentraler Umsteigepunkt für Schulkinder dient. Man hat also den Verkehr extrem verdichtet. Mit lebensgefährlichen Straßenüberquerungen: Kinder müssen auf dem Weg zum Bus bis zur Fahrbahnmitte der Hauptverkehrsstraße gehen…


Gesamtkonzept für den Volkspark Lauenau

Ideen für die Neugestaltung

November 2021: Studierende der Leibniz Universität Hannover haben sich in Zusammenarbeit mit dem Flecken Lauenau des Volksparks angenommen. Um sich ein Stimmungsbild einzuholen, erstellten die Studierenden des Studiengangs Landschaftsarchitektur und Umweltplanung eine Online-Umfrage. Weiterhin liegen Fragebögen in Lauenau aus.

Aktueller Entwurf 2021

Einen Gestaltungsentwurf von Theodor Vollmer haben wir als PDF auf volkspark-lauenau.de gespeichert.

Die Legende enthält Sichtachsen zu Kunstobjekten. Eine Blühwelle ist mit Übergängen eingezeichnet. Hainbuchenhecken dienen als Sichtschutz zu Parkplatz und Garagen.

Eingezeichnete Schnitte sind mit Skizzen der Ansicht nach Südosten und Westen hinterlegt.

Hier gibt es mehr Infos:

Gestaltungsentwurf-2021-Volkspark-Lauenau

Hat es sich im Volkspark ausgeboulet?

Volkspark: Boule-Arena 2.0

Es ist nun zwei Jahre her: Im Herbst 2019 winkte der Rat des Flecken Lauenau den Antrag des Boule-Clubs auf den Bau einer 500 qm Boule-Arena im Volkspark klammheimlich durch. Nur das schnelle Eingreifen der Bürger konnte das verhindern. Ein Bürgerbegehren fand große Resonanz und siegte! – Gleich nach dem Rückzieher der großkoalitionären Boulefreunde aus SPD und CDU im Rat des Flecken Lauenau vor der geballten Volkswut, am 9. Dezember 2019 warnte Theodor Vollmer vor deren zweitem Anlauf. Und so kam’s denn auch. Versteckt in der Begründung zum Bebauungsplan 56 – EDEKA.

Dort heißt es: „Des Weiteren sind im Plangebiet zwei doppelte Bouleflächen vorhanden, die ebenfalls im Zuge des Edeka-Neubaus entfallen werden. Die Möglichkeit Boule zu spielen soll zukünftig im Lauenauer Volkspark ermöglicht werden.“

BPL-56 Begründung und Umweltbericht ➜

Siehe: 2.1.9 Umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen, seine Gesundheit und die Bevölkerung, A Basisszenario, S. 42

Das hat der Herr Gemeindedirektor und Kassenwart des Boule-Club-Lauenau Sven Janisch ins Genehmigungsverfahren gemogelt. Aufgefallen ist es der Wählergemeinschaft Lauenau/Feggendorf, die dagegen in der Bauleitplanung des Flecken Lauenau am 3. Mai 2021 protestierte:

„Die geplante Boulefläche im Volkspark ist verworfen worden. Der Punkt ist daher nicht korrekt.”

BPL-56 Abwägung ➜

Siehe: Nr. 7, S. 20

Denkste! – Beschlussvorschlag: “Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. Änderungen am Entwurf zum Bebauungsplan ergeben sich hieraus nicht.”

Siehe: Link BPL-56 Abwägung – Nr. 7, S. 23

Fazit: Liebe Bürger, die Boule-Arena kommt gemeinsam mit dem neuen EDEKA-Markt, die Beleuchtung ist schon da, das Clubhaus folgt!

Keine Boule-Arena im Volkspark!

Bürger schützt eure Anlagen!

Widerspruch ist nicht mehr möglich

Bis zum 17. September 2021 hatten Sie die Möglichkeit Ihre Kritik am Bebauungsplan 56, EDEKA, Ihre Ideen und Anregungen einzubringen. Anonymisierte Einsendungen finden keine Berücksichtigung. Deshalb sollten immer Name und Adresse bei den Einwendungen angegeben werden. E-Mail: bauverwaltung@rodenberg.de.

“BAULEITPLANUNG DES FLECKEN LAUENAU AUFSTELLUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 56 „AM MARKT“ OT LAUENAU Aufstellung über die vorgebrachten Stellungnahmen Nr. 6: Die anonym, bei der Samtgemeinde resp. dem Flecken eingegangenen Anmerkungen sind in der vorliegenden Form nicht geeignet, in der gemeindlichen Abwägung gemäß Baugesetzbuch berücksichtigt zu werden. Eine ordentliche Verfahrensdurchführung ist auch deshalb nicht möglich, da die Verfasser über das Abwägungsergebnis zu informieren wären, was im vorliegenden Fall nicht möglich ist. Beschlussvorschlag: Die Einwendungen werden nicht berücksichtigt”

Öffentliche Bekanntmachung

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 56 „Am Markt“ liegt in der Zeit vom 09.08.2021 bis zum 17.09.2021 während der Öffnungs- und Sprechzeiten (Montag-Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr, Montag – Mittwoch: 13:30 – 16:00 Uhr; Donnerstag: 13:30 – 18:00 Uhr) im Dienst- und Verwaltungsgebäude der Samtgemeinde Rodenberg, Amtsstraße 5, 31552 Rodenberg, öffentlich aus und wird im Internet unter https://rodenberg.de/tabelle_bauleitplanverfahren/ – gem. § 3 Abs. 2 BauGB veröffentlicht. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich, auch in elektronischer Form (z.B. per E-Mail an Bauverwaltung@rodenberg.de) oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.


Bauleitplanung Flecken Lauenau (Auszug)

Bebauungsplan Nr. 56 „Am Markt“

Auslegungsbeschluss

Der Verwaltungsausschuss des Flecken Lauenau hat in seiner Sitzung am 14.07.2021 dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 56 „Am Markt“, sowie dem Entwurf der Begründung mit Umweltbericht zugestimmt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Räumlicher Geltungsbereich

Der Geltungsbereich liegt in der Gemarkung Lauenau, Flur 2 und umfasst 1,45 ha.

Die räumliche Begrenzung des Geltungsbereichs umfasst den nördlichen Bereich zwischen den Straßen „Am Rundteil“, „Im Scheunenfeld“, „Am Markt“, „Coppenbrügger Landstraße“ und ist aus dem beigefügten Übersichtsplan zu ersehen.

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung

Ziel der Planung ist, die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Sondergebiet großflächiger Lebensmittel-Einzelhandel zu schaffen.

Quelle: Schaumburger Wochenblatt – Seite 16 · 31. Juli/1. August 2021

Die Ortsmitte von Lauenau ist verkauft!

Skizze in Anlehnung an: Bekanntmachung mit Übersichtskarte vom 18.03.2021.

Neubau EDEKA

Was verhindert eine ansprechende Gestaltung mit mehr Freiraum? – Ist ein großer Markt für die Zukunft noch erforderlich? – Wie entwickelt sich die Verkehrssituation?


Abstimmung Herbertus-Stube

Frage an den Abstimmungsleiter Sven Janisch (SPD)

Warum veröffentlichen Sie die Ergebnisse der Abstimmungsbezirke und der Briefwahl nicht?

Wie wir inzwischen erfahren haben, waren die Ergebnisse sehr kurze Zeit auf der Website der SPD Lauenau und bei Facebook zu sehen. Es soll deutliche Abweichungen bei den Ergebnissen der Briefwahl und im Wahllokal in Feggendorf geben.

Transparenz sieht anders aus, Herr Janisch!


Keine Auskunft über Zweckbindung und Darlehen

Auf unsere Anfragen an Ratsmitglieder haben wir bis heute keine Antwort bekommen. Inzwischen fragen wir uns: Warum wird geschwiegen?

Finanziell sieht der Gemeindedirektor kein Problem für den Flecken. Dieser nutzt ein Sonder-Darlehensprogramm des Bundes für den Kauf von Immobilien zwecks Flüchtlingsunterbringung. Dieses läuft zehn Jahre und sieht null Prozent Zinsen vor. Die Tilgung finanziert die Gemeinde mit den Mieteinnahmen. Als Mieter tritt – wie sonst auch – der Landkreis Schaumburg auf…”

Wenn das stimmt, kann der Flecken die Herbertus-Stube nicht verkaufen, da sie ihm noch gar nicht gehört.

Also trotzdem weiter fünf Jahre abzahlen für Abriss und ein bisschen Grün! – Das ist ein Fall für extra 3 – Der Irrsinn der Woche.