Mail vom Gemeindedirektor Sven Janisch (SPD) – 19.10.2020

Entfernung von Aussagen der Internetseite

Sehr geehrte Damen und Herren,
bei der Durchsicht Ihrer Homepage ist aufgefallen, dass Sie hier Angaben machen die nicht den Tatsachen entsprechen.
Ich habe niemals nur ansatzweise von einem „Braunschweiger Modell“ gesprochen, noch kenne ich hierzu Details.
Auch habe ich nie derartige Äußerungen zum Verlauf getätigt. Insoweit bitte ich Sie hier Stellung zu nehmen, woher diese Angaben stammen sollen.
Ich darf Sie hierzu freundlichst bitten, die nachstehende Passage vollständig und zeitnah zu entfernen.

„Da das Bürgerbegehren aus gutem Grund die Fassade und nicht das gesamte Haus betrifft, malt der Gemeindedirektor ein neues Szenario an die Wand, ein sogenanntes „Braunschweiger Modell“, angeblich steht dort schon seit 20 Jahren eine Fassade nutzlos in der Gegend herum. Wenn das eine Drohung der SPD-Mehrheitsfraktion sein soll, wäre es eine Verhöhnung aller Bürgerinnen und Bürger.“

Darüber hinaus ist der Erwerb und auch die Veräußerung von Grundstücken und Immobilien in § 58 NKomVG geregelt. Einer Genehmigung durch den Landkreis Schaumburg bedarf es hierfür grds. nicht.
Im Interesse einer objektiven Darstellung sollte auch dieses entsprechend korrigiert werden.
Die Fraktionen des Rates erhalten diese Mail zur Kenntnis.
Hochachtungsvoll
Sven Janisch

Unsere Antwort – 19.10.2020

Sehr geehrter Herr Janisch,
vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir nehmen wie folgt Stellung:

  1. Das von uns zitierte sog. „Braunschweiger Modell“ wurde von Ihnen im Gespräch mit einer Kaufinteressentin ins Spiel gebracht.
  2. Wir sprechen nicht von einer Genehmigung durch den Landkreis, sondern von einer Bewertung der Immobilie durch den Landkreis Schaumburg.

Um Ihnen die Gelegenheit zur Darstellung Ihrer Position zu geben, lade ich Sie zu einer öffentlichen Diskussion zum Thema ein.
Herr Arnold und Herr Meimbresse erhalten eine Kopie dieser Mail.
Mit freundlichen Grüßen
i.V. Theodor Vollmer